In der Regel erhalten alle Familien im Rahmen der Rehabilitation einen einführenden Vortrag zum Sozialrecht mit besonderer Berücksichtigung der Anliegen von Familien mit erkrankten Kindern. Zusätzlich erhalten alle Familien obligatorisch ein Einzelberatungsgespräch, um den individuellen Bedarf abzuklären und weitere Maßnahmen einzuleiten. Typische Inhalte: